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   BGH, 12.02.1988 - 3 StR 573/87   

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https://dejure.org/1988,6546
BGH, 12.02.1988 - 3 StR 573/87 (https://dejure.org/1988,6546)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1988 - 3 StR 573/87 (https://dejure.org/1988,6546)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - 3 StR 573/87 (https://dejure.org/1988,6546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgabe ernstgemeinter konkreter Erklärungen als Beginn der Vertragsverhandlungen - Unmittelbares Ansetzen zum Versuch des nicht genehmigten Abschlusses eines Vertrages über das Überlassen von Kriegswaffen durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81

    Berichtigung der Urteilsformel durch das Gericht als Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 12.02.1988 - 3 StR 573/87
    Vielmehr hat er ernstgemeinte konkrete Erklärungen abgegeben, die als Beginn der Vertragsverhandlungen anzusehen sind (vgl. Holthausen NStZ 1983, 173 a.E.; ferner BGH NStZ 1983, 172; BOHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Nachweis 1), und zwar jedenfalls mit der Übersendung seines konkretisierten Schreibens vom 5. Mai 1981 mit den vom Mitangeklagten M. erhaltenen Unterlagen und genauen Preisangaben über die spanische Flugabwehrkanone "Meroka" an die Botschaft der Republik Irak (UA S. 14).
  • BGH, 09.06.1988 - 1 StR 225/88

    Kriegswaffen - Vertragsvermittlung - Vorbereitungshandlungen

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  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 411/93

    Strafbarkeit wegen versuchten Vermittelns eines Vertrags über den Erwerb einer

    Es bedarf in diesem Zusammenhang nicht der Entscheidung, ob das Vermitteln des Erwerbs oder des Überlassens einer Schußwaffe und der Versuch dieser Handlungen gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG und das Vermitteln eines Vertrags über solche Rechtsgeschäfte - und der Versuch - nach § 22 a Abs. 1 Nr. 7 KWKG in gleicher Weise auszulegen oder ob Unterschiede geboten sind (vgl. zu § 22 a - früher § 16 - Abs. 1 Nr. 7 KWKG: BGH NStZ 1983, 172; BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1; BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 1988 - 3 StR 573/87; vom 17. Februar 1989 - 3 StR 468/88; vom 19. Januar 1990 - 2 StR 625/89).
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